Gartenmauern und Zäune

Grundstück durch Zaun oder Mauer abgrenzen

Die Mehrzahl der Hauseigentümer will ihr Grundstück abgrenzen. Einige nutzen natürliche Ressourcen wie Büsche, andere ziehen einen Zaun oder eine Mauer vor. Wir, das Team von HEWI errichtet Gartenmauern und Zäune gemäß den geltenden Vorschriften. Andere Hausbesitzer wollen Gartenmauern und Zäune bauen, um vorhandene Höhenunterschiede abzustützen. Während ein Zaun nicht vor den Blicken Neugieriger schützt, ist dies bei einer Gartenmauer anders. Sie dient als Sichtschutz unabhängig davon, ob die Mauer an der Grundstücksgrenze, vor einem Hügel oder an der Seite einer Terrasse vorhanden ist.

Mauern und Zäune gemäß Vorschrift

HEWI informiert Sie über die Vorschriften, die für den Mauerbau zu beachten sind. Eine Mauer ist ebenso wie ein Zaun eine tote Einfriedung, während Hecken eine lebende Einfriedung darstellen. Eine Gartenmauer planen und bauen wir im Rahmen unseres Bereichs Gartenbau. Sicher ist, was Sie auf Ihrem Grundstück tun wollen, dürfen Sie auch tun. Schwieriger wird es an den Grenzen zu den Nachbargrundstücken. Gegen Gartenmauern und Zäune wehren sich viele Nachbarn, weil sie ihre eigene Gartengestaltung haben und diese beiden Elemente als störend empfinden. Zu eventuell auftretenden Schwierigkeiten mit den Nachbarn kommen noch Gesetze, die Sie ebenfalls zu beachten haben. Wie Sie Ihre Grundstücksgrenzen gestalten ist vom Bundesland abhängig, in dem Sie leben. Die Höhe, welche die Gartenmauer haben darf, ist auch in den Gemeinden und Städten unterschiedlich geregelt.

Infos zur Grundstücksabgrenzng

Gartenmauern und Zäune dienen nicht nur als Sichtschutz, sondern auch als Markierung der Grenzen zu den Nachbargrundstücken. Damit ist der Unterschied zwischen den Mauern deutlich! Beim Bau von Gartenmauern und Zäunen, die als Grenzeinrichtung dienen sollen, brauchen Sie die Genehmigung der Eigentümer der Nachbargrundstücke. Damit Sie später, wenn beispielsweise das Grundstück eines Nachbarn verkauft wird, die Genehmigung vorweisen können, brauchen Sie diese in Schriftform.

Für Mauern und Zäune, die als Grenzmarkierung dienen, ist eine Höhe zwischen 40 und 90 Zentimeter vorgeschrieben; als Sichtschutz darf die Mauer zwischen 170 und 190 Zentimeter hoch sein. Ausnahme bildet München; hier darf eine Gartenmauer höchstens 150 Zentimeter hoch sein.